31.01.2022

Skiurlaub in "Bella Italia"!

Es ist, als sehe man vor lauter Schnee die Piste nicht mehr: Frankreich, Schweiz, Italien, Deutschland oder Österreich. Die Liste beliebter Winter-Urlaubsziele ist lang - ebenso wie die Liste der sich ständig verändernden Maßnahmen in den jeweiligen Ländern und Gebieten. Neben pandemiebedingten Vorschriften gibt es auch noch andere Regeln und Pflichten, wie beispielsweise in Italien. Mit Beginn des Jahres 2022 sind dort auf den Pisten neue Sicherheitsbestimmungen in Kraft getreten, die es unbedingt zu beachten gilt.

Haftpflichtschutz ist ein Muss

Alle Skifahrenden, die in Italien inklusive Südtirol auf die Piste gehen, sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen. Wer sich ohne Versicherungsschutz auf die Piste begibt, muss mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen. Auch der Skipass kann eingezogen werden. In vielen Skigebieten kann es sogar der Fall sein, dass Sie den Skipass ohne den benötigten Versicherungsschutz gar nicht erst erwerben können. Sollten Sie keine Haftpflicht-Versicherung besitzen, müssen Sie in der Regel an den Verkaufsstellen eine „Ersatz“-Versicherung zu einem sehr hohen Tagessatz von 2,50 Euro pro Person abschließen.

Après-Pusten statt Après-Ski?

Wer beim Après-Ski zu tief ins Glas schaut und anschließend wieder auf die Skier oder das Snowboard steigt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere enorm. Es ist wie beim Fahrrad- oder Autofahren: Unsere Reaktionszeit lässt nach, unsere Wahrnehmung und Motorik ist verzerrt. Was im deutschen Straßenverkehr schon lange als normal gilt, wird nun auch auf Italiens Pisten eingeführt: die 0,5-Promille-Grenze. Alkoholisierte Skifahrerinnen und Skifahrer erwarten ab einem Pegel von 0,5 Promille Bußgelder zwischen 250 und 1.000 Euro. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend geahndet werden. Fortan kann es also auch auf Italiens Pisten heißen: „Einmal kräftig pusten, bitte!“

Keine Abfahrt ohne Helm für Minderjährige

Ein weiterer Schritt, den Italien in Richtung mehr Sicherheit geht, ist die Helmpflicht für Minderjährige. Bisher betraf sie Kinder bis 14 Jahren. Mit Beginn des Jahres 2022 gilt sie nun bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ziel ist, wie auch bei den anderen Anpassungen, dem Verletzungsrisiko auf den Pisten vorsorglich entgegenzuwirken.

Sicherheit hat Vorfahrt – auch auf der Piste

Sie haben sich entschieden, in die Berge zu fahren? Stellen Sie vorsorglich sicher, dass Sie den passenden Versicherungsschutz im Gepäck haben. Mit der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse sind Sie umfassend gegen die finanziellen Folgen geschützt, wenn andere Pistenbesucher durch Sie zu Schaden kommen. Darunter fallen beispielsweise Schadensersatzansprüche oder auch Schmerzensgeldforderungen. Auch Schäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden, sind in allen Produktlinien eingeschlossen.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen den benötigten Nachweis, auch für alle mitversicherten Personen aus. Hierzu reicht eine kurze E-Mail unter Angabe der mitversicherten Personen und dem Geburtsdatum an phv@haftpflichtkasse.de. Die Anfragen werden zeitnah von uns bearbeitet. Gerne versenden wird diese auch papierlos an Ihre E-Mailadresse.

Sollten Sie selbst bei einem Skiunfall verletzt werden, hilft Ihnen unsere Unfall-Versicherung. Bereits im Basistarif „Einfach Gut“ sind Bergungs-, Such- und Transportkosten bis 100.000 Euro mitversichert. Mit dem Top-Tarif „Einfach Komplett“ erhalten Sie diesen Schutz in unbegrenzter Höhe, außerdem sind Heilbehandlungen im Ausland bis 5.000 Euro abgesichert.

Übrigens: Einen Helm beim Skifahren zu tragen, schützt natürlich nicht nur Minderjährige, sondern auch Erwachsene vor schweren Unfallfolgen. Die Unfall-Versicherung der Haftpflichtkasse beinhaltet deshalb eine Helmklausel. Kommt es beim Skifahren zu einer Kopfverletzung durch einen Sturz, wird die Summe für die Invaliditätsleistung um 25 % erhöht, sofern zum Unfallzeitpunkt nachweislich ein geeigneter Helm getragen wurde.

Nachlass gefällig?

Kein Problem! Wenn Sie bei der Haftpflichtkasse eine Privathaftpflicht-Versicherung mit einer Unfall-Versicherung kombinieren, erhalten Sie auf beide Policen einen Nachlass in Höhe von 5 %.

Sabrina Meyer

Sabrina Meyer
Als Cross Media- und Social Media-Managerin springt Sabrina spielend zwischen unseren Medien hin und her. Und findet für jede Geschichte den richtigen Kanal. Wenn sie nicht gerade schreibt, recherchiert oder Interviews führt, tüftelt sie garantiert an der nächsten Entdeckungstour rund um den Globus. Das mit Ihrer Wahlheimat Frankfurt am Main war Liebe auf den ersten Blick. „Ebbelwoi“ mag sie aber bis heute nicht - bei einer gebürtigen Fränkin ist da wohl auch Hopfen und Malz ;) verloren.

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