Während E-Bikes was die Beliebtheit betrifft, Fahrräder langsam überholen, hat auch der traditionelle Tretroller Konkurrenz bekommen: Den E-Scooter. Im Aussehen ähneln sich die beiden Modelle, doch der Elektro-Roller hat zusätzlich noch einen Motor. Durch ihn bleiben Sie besonders innerhalb der Stadt mit geringem Aufwand flexibel und mobil. Zudem sind Elektor-Roller umweltfreundlicher als das Auto. Wir erklären Ihnen, was Sie bei der Nutzung eines E-Scooters beachten sollten und wie Sie sich gegen Schäden absichern können.
E-Scooter sind seit Juni 2019 auf deutschen Straßen zugelassen. Fahren dürfen Sie mit ihnen auf allen Radwegen. Gibt es keine, müssen Sie auf die Straße ausweichen. Gehwege sind hingegen für E-Roller tabu.
Startklar für den eigenen E-Scooter sind Sie, wenn…
- Sie mindestens 14 Jahre alt sind,
- Ihr Elektroroller maximal 20km/h schnell ist und somit nicht der Helmpflicht unterliegt,
- Sie für Ihren E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (Erlaubnis der Behörde, ein Kraftfahrzeug zu betreiben) haben und
- Sie für Ihren Roller eine eigene KFZ-Versicherung abgeschlossen und das Kennzeichen als Nachweis an Ihrem Roller befestigt haben.
Oder doch lieber ausleihen?
In Großstädten kann man an jeder Ecke E-Scooter ausleihen. Das funktioniert problemlos ohne Anmeldegebühr über eine App. Sie zeigt Ihnen auch, wo sich der nächste E-Scooter befindet. An jedem Roller ist ein QR-Code angebracht, den Sie mit der App scannen können. Auch Verleih-Unternehmen müssen für ihre Roller eine KFZ-Versicherung abschließen. Sie springt ein, wenn Sie mit dem geliehenen E-Scooter in einen Unfall verwickelt werden und anderen einen Schaden zufügen. Beschädigen Sie allerdings selber einen geliehenen E-Scooter, kommt weder Ihre private Haftpflicht-Versicherung noch die Kfz-Versicherung des Verleihers für den Schaden auf. Lediglich bei geliehenen Pedelecs sind selbstverursachte Schäden in manchen Privathaftpflicht-Tarifen mit eingeschlossen, wie bei den Tarifen „Einfach Besser Plus“ und „Einfach Komplett“ der Haftpflichtkasse.
Wie sichere ich mich und meinen E-Scooter ab?
E-Scooter gehören zu den Kraftfahrzeugen und unterliegen daher – genauso wie etwa Autos – der Versicherungspflicht in der Kfz-Versicherung. Schäden Dritter werden daher über die Kfz-Versicherung und nicht die Privathaftpflicht-Versicherung beglichen. Sie können Ihren E-Scooter übrigens problemlos an Ihre Familie oder Freunde ausleihen. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn es beim Ausleihen zu einem Unfall kommt.
Die Kfz-Versicherung übernimmt allerdings keine Schäden bei Diebstahl. Um Ihren E-Scooter auch gegen Diebe zu schützen, ist eine Teilkasko-Versicherung nötig.
Wenn Sie selbst bei der Fahrt mit Ihrem eigenen oder geliehenen E-Scooter verletzt werden, ist Ihre Unfall-Versicherung zuständig. Obwohl keine allgemeine Helmpflicht gilt, lohnt sich das Helmtragen im Falle eines Unfalls für Sie als Haftpflichtkassen-Kunden gleich doppelt. Werden Sie selbst bei einem Unfall mit Ihrem E-Scooter verletzt, sichert Sie eine private Unfall-Versicherung finanziell ab. In dem Tarif „Einfach Komplett“ der Haftpflichtkasse wird zudem das Tragen eines Helmes belohnt. Erleiden Sie eine unfallbedingte Kopfverletzung und haben zum Unfallzeitpunkt einen Helm getragen, können Sie im Invaliditätsfall also eine noch höhere Entschädigung erhalten.
Sabrina Meyer
Als Cross Media- und Social Media-Managerin springt Sabrina spielend zwischen unseren Medien hin und her. Und findet für jede Geschichte den richtigen Kanal. Wenn sie nicht gerade schreibt, recherchiert oder Interviews führt, tüftelt sie garantiert an der nächsten Entdeckungstour rund um den Globus. Das mit Ihrer Wahlheimat Frankfurt am Main war Liebe auf den ersten Blick. „Ebbelwoi“ mag sie aber bis heute nicht - bei einer gebürtigen Fränkin ist da wohl auch Hopfen und Malz ;) verloren.