08.06.2022

Grillen: Genuss, aber sicher!

In Deutschland wird gerne gegrillt – dabei spielt es keine Rolle, ob auf der heimischen Terrasse, am See oder im eigenen Garten. Umfragen zufolge grillen 97% der Deutschen gerne. Doch wie bei jeder Tätigkeit mit Feuer, sollten auch hier ein paar Tipps beachtet werden, um ein sicheres Grillerlebnis zu haben.

Unsere Tipps beim Grillen:

  • Den Grill niemals mit Spiritus entzünden! Dies kann zu immensen Stichflammen führen, bei denen nicht nur unmittelbar daneben stehende Personen erheblich verletzt werden können.
  • Den Grill nie unbeaufsichtigt lassen. Kinder dürfen nie alleine am Grill stehen.
  • Achten Sie auf einen festen, ebenen Untergrund und vermeiden Sie Funkenflug.
  • Einen Feuerlöscher oder Eimer Wasser parat halten.
  • Fettpfanne und Grillrost sollten immer sauber sein.
  • Grillbürste benutzen, um Fettrückstände zu vermeiden.
  • Nach dem Grillen die Kohle gut ablöschen und Glut nie unbeaufsichtigt lassen. Nur vollständig erkaltete Asche in dafür geeignete Abfallbehälter entsorgen.
  • Informieren, ob das Grillen tatsächlich erlaubt ist. In städtischen Parks, an Badeseen und in Mietverträgen kann es verboten sein. Bei der Frage, ob ein Holzkohle- oder Elektrogrill zum Einsatz kommt, ist allgemein der Griff zum Elektrogrill ratsam. Die Verwendung eines Holzkohlegrills kann im Mietvertrag verboten werden – Grund dafür ist neben der Rauchentwicklung auch die potentielle Feuergefahr.

Privathaftpflicht-Versicherung: Schäden anderer Personen

Kommt es doch mal zu einem Missgeschick, sichert Sie eine Unfall- sowie eine Privathaftpflicht-Versicherung gegen finanzielle Schäden ab. Die Privathaftpflicht-Versicherung greift bei Schäden am Eigentum oder der Gesundheit anderer, die infolge von Unachtsamkeit durch offenes Feuer entstehen. Der Schutz gilt bei der Haftpflichtkasse dabei für Sie rund um die Uhr und weltweit. Die unterschiedlichen Tarife sichern solche Schäden mit bis zu 50 Mio Euro ab.

Unfall-Versicherung: Eigene Schäden

Um auch sich selbst gegen Verletzungen wie Verbrennungen beim Grillen abzusichern, empfiehlt sich auch eine Unfall-Versicherung. Diese deckt bei der Haftpflichtkasse gesundheitliche oder optische Beeinträchtigungen sowie Tod durch einen Grillunfall ab. Auch hier gilt ein 24h-Schutz weltweit. In der Unfall-Versicherung der Haftpflichtkasse sind Invaliditätsleistungen bis zur entsprechenden Versicherungssumme versichert. Kosmetische Operationen werden je Tarif sogar in unbegrenzter Höhe übernommen. In Sachen Übergangsleistung, also der Zeitspanne ab Unfallzeitpunkt bis zur vollen Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers, beträgt die finanzielle Entschädigung je nach Tarif bis zu 20 % der Invaliditätssumme, maximal bis zu 20.000 Euro.

Gut zu wissen:

  • Kosmetische Operationen müssen nicht medizinisch notwendig sein, damit sie von der privaten Unfall-Versicherung übernommen werden.
  • In allen Unfall-Tarifen der Haftpflichtkasse wird eine Sofortleistung bei schweren Verletzungen fällig, wenn die versicherte Person Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche erleidet.
Sabrina Meyer

Sabrina Meyer
Als Cross Media- und Social Media-Managerin springt Sabrina spielend zwischen unseren Medien hin und her. Und findet für jede Geschichte den richtigen Kanal. Wenn sie nicht gerade schreibt, recherchiert oder Interviews führt, tüftelt sie garantiert an der nächsten Entdeckungstour rund um den Globus. Das mit Ihrer Wahlheimat Frankfurt am Main war Liebe auf den ersten Blick. „Ebbelwoi“ mag sie aber bis heute nicht - bei einer gebürtigen Fränkin ist da wohl auch Hopfen und Malz ;) verloren.

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