20.07.2020

Homeoffice: Wie bin ich versichert?

Corona hat der Debatte um das Thema Homeoffice neuen Schwung gegeben. Was viele nicht wissen: Mit dem Homeoffice rücken auch ganz neue Aspekte des Versicherungsschutzes in den Vordergrund. Was passiert zum Beispiel, wenn der Arbeitslaptop kaputt geht? Wir klären auf:

Fast die Hälfte der Deutschen arbeitet am Computer. Während Corona ist die Anzahl der Arbeitnehmer im Homeoffice zwar gestiegen, liegt aber immer noch im niedrigen Bereich. In Deutschland gibt es auch kein grundsätzliches Recht auf Homeoffice wie in manch anderen Ländern. Man ist hierbei auf die Bereitschaft des Arbeitgebers angewiesen. Im Gegenzug kann er Sie aber auch nicht dazu verpflichten, im Homeoffice zu arbeiten.

Gesetzliche Unfall-Versicherung deckt nur Arbeitsunfälle ab

Die gesetzliche Unfall-Versicherung greift während der Arbeit sowie auf dem Hin- und Rückweg. Auch wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg fahren, um Ihr Kind bei der Kita abzusetzen, ist dies mitversichert. Doch im Homeoffice schützt die gesetzliche Unfall-Versicherung Sie nur bei Tätigkeiten, die tatsächlich der Ausübung des Berufes dienen. Zum Beispiel wenn Ihr Telefon wegen eines dienstlichen Anrufes klingelt und Sie auf dem Weg dorthin stürzen. Hingegen ist der Weg zur Kita nicht versichert, da er sich nicht auf dem Weg zum Arbeitsplatz befindet. Auch in der heimischen Küche ist man, anders als in der Kantine des Arbeitgebers, nicht versichert.

Rundum geschützt mit der privaten Unfall-Versicherung

Anders als bei der gesetzlichen Unfall-Versicherung leistet die private Unfall-Versicherung immer, wenn der Unfall-Begriff erfüllt ist. Sie deckt folglich alle Lebensbereiche ab: Egal ob Unfälle bei der Arbeit, in der Freizeit oder beim Sport passieren. Die private Unfall-Versicherung der Haftpflichtkasse bietet Ihnen hierbei drei Produktlinien: Einfach Gut, Einfach Besser und Einfach Komplett. So können Sie selber entscheiden, welcher Leistungsumfang am besten zu Ihnen passt.

Wer haftet, wenn notwendige Arbeitsgeräte wie der PC kaputt gehen?

Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen alle Mittel zur Verfügung zu stellen, die für Ihre Tätigkeit nötig sind. Dazu gehört unter anderem auch ein Laptop oder PC. Für Schäden an diesen Geräten müssen Sie als Arbeitnehmer nicht haften, wenn Sie den Schaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht haben. Bei mittlerer Fahrlässigkeit müssen Sie sich in der Regel an den Kosten beteiligen und bei grober Fahrlässigkeit die kompletten Kosten tragen. Absichern können Sie sich über eine Privathaftpflicht-Versicherung. Sie wehrt für Sie auch unberechtigte Ansprüche ab.

Nutzen Sie Ihr privates Gerät für die Arbeit? Wenn es hier zu einem Schaden kommt, muss Ihr Arbeitgeber keinen Ersatz leisten. Er ist jedoch unter Umständen verpflichtet, Ihnen ein anderes, firmeneigenes Gerät zur Verfügung zustellen.

Sabrina Meyer

Sabrina Meyer
Als Cross Media- und Social Media-Managerin springt Sabrina spielend zwischen unseren Medien hin und her. Und findet für jede Geschichte den richtigen Kanal. Wenn sie nicht gerade schreibt, recherchiert oder Interviews führt, tüftelt sie garantiert an der nächsten Entdeckungstour rund um den Globus. Das mit Ihrer Wahlheimat Frankfurt am Main war Liebe auf den ersten Blick. „Ebbelwoi“ mag sie aber bis heute nicht - bei einer gebürtigen Fränkin ist da wohl auch Hopfen und Malz ;) verloren.

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