23.06.2022

Ehrenamt und Freiwilligenarbeit: So sichern Sie sich ab

Jeder dritte Deutsche - sprich 31 Millionen Helfer - begleitet ein Ehrenamt oder leistet mit seinem freiwilligen Engagement einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Ob in der Kranken- und Altenpflege, in Sportvereinen, im Natur- und Umweltschutz, bei der Feuerwehr oder beim Technischen Hilfswerk (THW) – es gibt viele Möglichkeiten, für sich und andere etwas Gutes zu tun. Doch wie sieht es bei der Ausübung des Ehrenamts mit dem Versicherungsschutz aus?

Zu aller erst müssen wir klären, was wir unter einer ehrenamtlichen Tätigkeit verstehen. Ehrenamtlich ist eine Tätigkeit im Sinne des SGB VII (Sozialgesetzbuch -Gesetzliche Unfallversicherung) immer dann, wenn es sich um eine übertragene Aufgabe handelt, die folgende Merkmale aufweist:

  • die Tätigkeit erfolgt für andere,
  • die Tätigkeit findet in einem organisierten Rahmen statt,
  • die Tätigkeit ist möglichst kontinuierlich,
  • die Tätigkeit ist freiwillig und unentgeltlich (Aufwandsentschädigungen sind hierbei zulässig).

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden jedoch zahlreiche Tätigkeiten aus dem Bereich des bürgerlichen Engagements unter dem Begriff „Ehrenamt“ subsumiert.

Eines steht für Ehrenamtliche und freiwillige Helfer jedoch im Vordergrund: das Engagement für andere und die Gesellschaft. Die Frage nach dem eigenen Schutz rückt dabei oft in den Hintergrund. Aber auch beim freiwilligen Engagement existieren Risiken, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können. Grundsätzlich unterscheidet man in:

  • Haftpflichtrisiken: Sie entstehen, wenn Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, weil anderen schuldhaft ein Schaden zugefügt wurde. Nach den gesetzlichen Vorschriften gelten für die Höhe des Schadenersatzanspruches keine Obergrenzen. Grundsätzlich haftet der Schadenverursacher also mit seinem kompletten, privaten Vermögen, wenn er keine entsprechende Versicherung hat.

  • Unfallrisiken: Hier geht es um Schäden, die der Ehrenamtliche selbst durch einen Unfall während seines Einsatzes erleidet. Beispielsweise dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen oder einen Verdienstausfall. Hat der Betroffenen keine Versicherung, muss er für die entstandenen Kosten unter Umständen selbst aufkommen.

Versicherungsschutz: Austausch mit Organisation und Versicherer suchen
Die Absicherung gegen diese Risiken kann für freiwillig Tätige ganz unterschiedlich aussehen. Viele Ehrenamtliche können beispielsweise schon automatisch über die gesetzliche Unfall-Versicherung oder auch über kommunale Rahmen-Verträge abgesichert sein. In anderen Fällen haben Vereine oder Verbände für einen Unfall- und / oder Haftpflicht-Schutz gesorgt.

Nicht für alle Ehrenamtliche gibt es jedoch klare Richtlinien. Daher kann es auch gut sein, dass für den Betreffenden gar kein Versicherungsschutz besteht und er somit privat Vorsorge treffen sollte. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich Ehrenamtliche im Vorfeld hierzu eng mit ihrer Organisation und ihrem Versicherer austauschen. So können alle Beteiligten gemeinsam die optimale Haftpflicht- und Unfall-Absicherung klären.

Fazit: Ehrenamtliche können sowohl über die Organisation, bei der sie tätig sind, versichert sein als auch einen individuellen Versicherungsschutz haben. Im Idealfall ergänzen sich beide Möglichkeiten. Hierbei sollten Ehrenamtliche und Vereine insbesondere diese Versicherungen im Blick haben:

Absicherungsmöglichkeiten für freiwillige Helfer:

  • Privathaftpflicht-Versicherung
  • Unfall-Versicherung

Absicherungsmöglichkeiten für Vereine:

  • Betriebs- und Vereinshaftpflicht-Versicherung
  • Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung
  • Veranstalterhaftpflicht-Versicherung
Sabrina Meyer

Sabrina Meyer
Als Cross Media- und Social Media-Managerin springt Sabrina spielend zwischen unseren Medien hin und her. Und findet für jede Geschichte den richtigen Kanal. Wenn sie nicht gerade schreibt, recherchiert oder Interviews führt, tüftelt sie garantiert an der nächsten Entdeckungstour rund um den Globus. Das mit Ihrer Wahlheimat Frankfurt am Main war Liebe auf den ersten Blick. „Ebbelwoi“ mag sie aber bis heute nicht - bei einer gebürtigen Fränkin ist da wohl auch Hopfen und Malz ;) verloren.

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