02.08.2024
Schwerelosigkeit, Leichtigkeit und jede Menge Spaß für Groß und Klein. Trampoline sind beliebt und aus den Gärten vieler Familien nicht mehr wegzudenken. Der gelenk- und rückenschonende Outdoor-Spaß schult die Beweglichkeit, die Balance und die Koordination. Er regt den Kreislauf und den Stoffwechsel an, erhöht die Körperwahrnehmung und das Selbstwertgefühl. Was will man mehr! Doch wie sieht es mit der Absicherung aus?
Durch heftige Stürme und Orkanböen wird ein nicht oder unzureichend gesichertes Gartentrampolin schnell umgerissen. Wenn es durch den Garten weht, wird es zur Gefahr für jedermann – auch wenn es noch so groß und schwer ist. Wer haftet, wenn das Gartentrampolin Nachbars Haus beschädigt? Wer muss für den Schaden aufkommen, wenn das Trampolin Richtung Straße abhebt und dadurch einen Unfall verursacht? Wie sieht es mit der Verkehrssicherungspflicht aus und was ist das überhaupt? Wir klären auf und geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihrem Trampolin den Wind aus den Segeln nehmen.
Verkehrssicherungspflicht
Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Kurzum: Wer ein Trampolin im Garten aufstellt, der muss dafür sorgen, dass hiervon keine Gefahr für andere ausgeht. Sie sind als Eigentümer also verpflichtet, es insbesondere gut gegen Sturm zu sichern.
Privathaftpflicht-Versicherung – ein Schutz, der für alle sein muss
Ihr Trampolin hebt trotz Sicherung ab und beschädigt durch einen Sturm das Eigentum eines anderen? Dann sind Sie als Eigenheimbesitzer und Mieter über ihre Privathaftpflicht-Versicherung geschützt. Wir prüfen im Schadenfall für Sie, ob und in welcher Höhe die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Selbstverständlich kommen wir für den entstandenen Schaden auf oder wehren ihn, notfalls auch vor Gericht, ab. Für den eher ungewöhnlichen Fall, dass der Vermieter das Trampolin aufgestellt hat, greift der Schutz der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung.
So sichern Sie Ihr Trampolin
- Bauen Sie Ihr Trampolin nach dem Sommer ab. Verstauen Sie es sicher in der Gartenhütte oder im Keller. Denn auch die beste Sicherung bietet keinen 100-prozentigen Schutz bei schweren Stürmen. Bei diesen können sich die Befestigungsteile und Haken lösen. Sind schwere Stürme angesagt, hilft nur der Abbau des Trampolins. Da große Sturmereignisse auch zeitig durch die Medien und Wetterwarndienste angekündigt werden, gehen die Gerichte in der Regel von Fahrlässigkeit des Trampolinbesitzers aus, wenn er es trotzdem draußen stehen lässt. Er haftet dann für den Schaden.
- Für den Fall, dass Sie Ihr Trampolin bei normalen Windverhältnissen stehen lassen möchten, empfehlen wir hochwertige Bodenverankerungen. Die Erdhaken sollten bestenfalls 8 mm breit und aus verzinktem Stahl sein, dann bieten Sie zumindest bei einer normalen Witterung sicheren Halt.
- Steht das Trampolin im Hof auf gepflastertem Boden, sichern Sie es bitte mit straff gezogenen Seilgurten ab.
- Abdeckplanen schützen lediglich vor UV-Strahlen, Regen und Schnee. Einen Sturm halten Sie nicht aus. Die Planen sollten deshalb zusätzlich gesichert werden – am besten mit Bodenankern und Seilgurten.
- Beschwerungssäcke oder Gegenstände, die Sie auf das Gestell legen, bieten leider ebenfalls keinen zuverlässigen Schutz vor Windböen.