02.06.2022

Schadenfrei durch den Sturm

Stürme sind hierzulande keine Seltenheit mehr. Ihr Zerstörungspotential ist enorm. Sobald Windstärke acht gemessen wird – das entspricht einer Geschwindigkeit von mindestens 62 km/h – fängt für die Versicherungen ein Sturm an. Allein für den Orkan „Friederike“, der Deutschland 2018 mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 205 km/h traf, zahlten die deutschen Versicherer rund eine Milliarde Euro an die Betroffenen. Im Zuge des Klimawandels ist zu erwarten, dass Stürme und Starkregen weiter zunehmen.

Stürme können von Meteorologen immer besser vorhergesagt werden. Nutzen Sie diese Vorwarnung als Möglichkeit, sich frühzeitig vorzubereiten und Schäden zu vermeiden oder zu minimieren.

  • Vermeiden Sie Spaziergänge. Wenn möglich, bleiben Sie im Haus.
  • Dachfenster, Fenster, Türen sowie Luken und Fensterläden sollten geschlossen und Markisen und Sonnenschirme eingezogen werden.
  • Mobile Gegenstände, die sich auf der Terrasse, der Rasenfläche oder dem Balkon befinden, wie etwa Gartenmöbel, -geräte, Sportgeräte, Fahrräder, Topfpflanzen und Mülltonnen, können beispielsweise in einer Garage oder Gartenhütte untergebracht werden.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig die Bäume in Ihrem Garten.
  • Stellen Sie sicher, dass die Dachziegel in Ordnung sind.
  • Laden Sie sich eine Wetter-App mit Unwetterwarnfunktion herunter

Kommt es trotzdem zu Schäden, schützen die folgenden Versicherungen Sie vor finanziellen Belastungen:

Wie sichere ich mein Hab und Gut ab?

Die Hausratversicherung ist grundsätzlich für die Schäden an jenen Sachen zuständig, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Für Schäden an Ihrem Haus oder Nebengebäuden wie dem Schuppen oder der Garage, kommt die Wohngebäude-Versicherung auf. Uwe Fahrenholz, Abteilungsleiter und Prokurist Hausrat Schaden bei der Haftpflichtkasse, erklärt: „Die Hausratversicherung zahlt, wenn durch einen Sturm normalerweise ab Windstärke acht Wohnungsinventar beschädigt wurde. Reparaturkosten werden dann für die Gegenstände erstattet, die gerettet werden konnten. Was nur noch für den Sperrmüll taugt, wird in der Regel zum Neuwert ersetzt.“

Das heißt, Versicherungsnehmer bekommen das Geld von ihrem Versicherer, das sie zur Anschaffung von Gegenständen gleicher Art und Güte benötigen. Bei Elektronik, die durch den technischen Fortschritt bei gleicher Ausstattung rasch im Preis sinkt, kann der Wiederbeschaffungswert im Schadenfall geringer sein als der Kaufpreis, der vor Jahren gezahlt wurde. Auch sollten Sie sicher gehen, dass Überspannungsschäden nach Blitzschlag in Ihrem Vertrag eingeschlossen sind. Nur dann übernimmt die Hausrat-Versicherung die Kosten, wenn durch ein Gewitter elektronische Geräte beschädigt wurden.

Eine Hausrat-Versicherung schützt grundsätzlich vor den Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Beraubung. Eine Zusatz-Versicherung gegen Elementar-Schäden übernimmt darüber hinaus auch Schäden durch Überschwemmung, witterungsbedingten Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüchen und Nässeschäden durch Regen- oder Schmelzwasser.

Wie kann ich die Schäden anderer Personen absichern?

Wenn man an Sturmschäden denkt, hat man oft Bilder von kaputten Dächern oder überfluteten Wohnungen im Kopf. Allerdings gibt es auch versteckte Gefahren. Fällt ein Baum aus Ihrem Garten auf das Auto oder den Zaun des Nachbarn und es gab bei dem Baum Anzeichen für Krankheit oder mangelnder Standfestigkeit, haftet der Eigentümer für den Schaden. Hier springt eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ein.
Trotzdem sollte man Bäume regelmäßig kontrollieren. Muss ein Baum tatsächlich gefällt werden, beachten Sie die Baumschutzregeln Ihrer jeweiligen Gemeinde. Auch ist zu beachten, dass die Entsorgung nicht von einer Wohngebäude-Versicherung übernommen wird. Eine weitere Gefahr stellen Gegenstände dar, die Fußgänger durch den starken Wind treffen können. Dazu gehören Blumentöpfe oder Dachziegel. Trägt der Fußgänger dadurch gar lebenslange Schäden davon, müssen Sie tief in die Tasche greifen. Auch hier schafft eine Haftpflicht-Versicherung finanzielle Abhilfe.

Nach dem Sturm

Ist der Sturm vorbei, melden Sie Schäden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung. Machen Sie Fotos und halten Sie Ort, Datum und Uhrzeit fest. Dies ist besonders wichtig, um später die Windstärke bestimmen zu können.
Sie sind verpflichtet, weitere Schäden soweit wie möglich zu vermeiden. Hat Ihr Dach beispielsweise ein Loch, müssen Sie versuchen es abzudecken, damit kein weiterer Regen Ihren Hausrat beschädigen kann. Das geht zum Beispiel durch eine Plane. Nehmen Sie allerdings keine Schutzmaßnahmen vor, die Sie in Gefahr bringen könnten.
Mit der Reparatur der Schäden sollten Sie jedoch warten, bis Ihre Versicherungen diese freigegeben hat oder ein Sachverständiger sich die Schäden angeschaut hat.

Weitere Tipps, wie Sie sich vor Stürmen schützen können, finden Sie in unserem Video zur Sturmprävention:

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Sabrina Meyer

Sabrina Meyer
Als Cross Media- und Social Media-Managerin springt Sabrina spielend zwischen unseren Medien hin und her. Und findet für jede Geschichte den richtigen Kanal. Wenn sie nicht gerade schreibt, recherchiert oder Interviews führt, tüftelt sie garantiert an der nächsten Entdeckungstour rund um den Globus. Das mit Ihrer Wahlheimat Frankfurt am Main war Liebe auf den ersten Blick. „Ebbelwoi“ mag sie aber bis heute nicht - bei einer gebürtigen Fränkin ist da wohl auch Hopfen und Malz ;) verloren.

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