31.01.2024

Balkonkraftwerke – das gilt es beim Versicherungsschutz zu beachten

Balkonkraftwerke liegen voll im Trend. Mit den kleinen Solargeräten können nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter auf relativ einfache Weise Solarstrom produzieren und nicht zuletzt etwas Gutes für die Umwelt tun. Nebenbei rechnet sich die Anschaffung der steuerfreien Anlagen in der Regel nach wenigen Jahren. Da der Staat immer mehr bürokratische Hürden für den Betrieb der Mini-Solaranlagen abbaut und einige Bundesländer und Gemeinden Zuschüsse zahlen, gewinnt der Solarstrom vom Balkon immer mehr Fans. Wir zeigen, was beim Versicherungsschutz der Anlagen beachtet werden muss.

Zunächst einmal: Ein Balkonkraftwerk ist gemäß unseren Verbraucherinformationen eine so genannte Steckersolaranlage bzw. eine so genannte steckerfertige Mini PV-Anlage. Sie ist einfach an die Steckdose anschließbar und kann direkt nutzbaren Strom erzeugen. Besonders geeignet für den Standort des Balkonkraftwerks sind zumeist „unverschattete“ Balkone mit Südausrichtung. So gut – so einfach. Doch bevor die Anlage auf dem Balkon installiert wird, noch ein Tipp: Wenn Sie Mieter oder Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus sind, dann fragen Sie Ihren Vermieter oder die anderen Eigentümer um Erlaubnis. Da die Balkonkraftwerke die Optik des Hauses verändern, ist oftmals eine Zustimmung nötig. Informieren Sie auch Ihren Stromanbieter, so kann er z. B. prüfen, ob ihr installierter Zähler zulässig ist. Für einen sicheren Betrieb empfiehlt es sich, die Installation von einem Elektro-Fachmann durchführen bzw. überprüfen zu lassen. Informieren Sie sich zudem auf den Seiten der Bundesnetzagentur zu den aktuell gültigen Vorschriften bezüglich einer Eintragung des Balkonkraftwerks in das Marktdatenstammregister.

Versicherungsschutz bei Balkonkraftwerken

Kommen wir zum Thema Versicherungsschutz. Die Privathaftpflicht-Versicherung (PHV) der Haftpflichtkasse bietet eine umfassende Absicherung, die auch die Mitversicherung von Balkonkraftwerken einschließt. Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung einer solchen Anlage umfasst auch die Verkehrssicherungspflicht, die beispielsweise durch herunterfallende Module betroffen sein könnte. Die PHV stellt sicher, dass Sie bei Personen- oder Sachschäden optimal geschützt sind.

Grundsätzlich sind Balkonkraftwerke der Wohngebäude-Versicherung zuzuordnen. Als innovativer Versicherer bietet die Haftpflichtkasse im Rahmen der Hausrat-Versicherung in den Produktlinien Einfach Besser und Einfach Komplett Versicherungsschutz bis 500,00 EUR bzw. 3.500,00 EUR je Versicherungsfall. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die geltenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Das Fazit: Die kleinen Power-Kraftwerke für den Balkon sind umweltfreundlich und sparen bares Geld. Der Versicherungsschutz bei der Haftpflichtkasse ist unter Berücksichtigung der genannten Entschädigungsgrenzen in der Sparte Hausrat einfach möglich.

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