20.05.2026
Wohnmobile und Wohnwagen liegen nach wie vor im Trend und sind perfekt für einen individuellen Urlaub geeignet. Mit ihnen sind Sie autark unterwegs und haben Ihr „kleines Zuhause“ immer dabei. Doch egal ob Camping-Grill, Trekkingrucksack oder die teure Digitalkamera – die richtige Ausstattung darf bei einem Roadtrip nicht fehlen.
Damit das Gefühl der Freiheit ungetrübt bleibt, stellt sich die Frage: Was passiert, wenn unterwegs etwas gestohlen wird oder in der Ferienunterkunft etwas zu Bruch geht?
Welche Versicherung schützt mich unterwegs?
Beim Camping greifen oft verschiedene Versicherungen ineinander. Es kommt darauf an, ob es um Ihr eigenes Hab und Gut geht oder z. B. um Missgeschicke in gemieteten Unterkünften.
1. Hausratversicherung: Was ist unterwegs wirklich geschützt?
Ihre Hausratversicherung begleitet Sie auch auf Reisen – über die sogenannte Außenversicherung. Dabei ist wichtig: Der Schutz gilt nicht in allen Situationen gleich, besonders bei Wohnmobilen und Wohnwagen.
Grundsätzlich abgesichert sind:
- Feuer (z. B. Brand im Fahrzeug)
- Raub (wenn Gegenstände unter Gewaltandrohung und/oder Gewaltanwendung entwendet werden)
→ In diesen Fällen kann eine Entschädigung von bis zu 100 % der Versicherungssumme erfolgen:
Wo kein Versicherungsschutz besteht
Gerade beim Camping gibt es Einschränkungen, die oft nicht bekannt sind:
- Einbruchdiebstahl:
Kein Schutz, da Wohnmobil oder Wohnwagen nicht als „Gebäude“ gelten - Leitungswasser:
Kein Schutz, da z.B. kein fest installiertes Rohrsystem wie in einem Haus vorhanden ist - Sturm und Hagel:
Nur versichert, wenn sich Gegenstände in einem Gebäude befinden – nicht im Fahrzeug
→ Wichtig: Diese Einschränkungen gelten speziell für die Außenversicherung im mobilen Kontext.
Besonderheit: Diebstahl aus Wohnmobil & Wohnwagen
Gerade auf Reisen ist das Risiko erhöht, dass Gegenstände entwendet werden. Je nach Situation gelten dabei unterschiedliche Regelungen:
- Diebstahl:
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug verschlossen war.
→ Die Entschädigung beträgt bis zu 2 % der Versicherungssumme je Schadenfall. - Diebstahl nach Manipulation des Funksignals („Relay Attack“ / „Jamming”):
Hierbei wird das Schließsignal technisch beeinflusst.
→ In solchen Fällen besteht ebenfalls Versicherungsschutz – mit einer Entschädigung von bis zu 500 € je Schadenfall.
2. Privathaftpflicht: Schutz bei Missgeschicken
Neben dem eigenen Gepäck geht es oft auch um Schäden an fremdem Eigentum – zum Beispiel in gemieteten Unterkünften.
Schäden am Inventar – wer haftet?
Beschädigen Sie bewegliche Einrichtungsgegenstände, wie Geschirr, Möbel oder Geräte, greift in vielen Fällen die Privathaftpflichtversicherung. Die Höhe der Absicherung hängt vom gewählten Tarif ab.
Was ist mit geliehenen, beweglichen Wohnwagen?
Auch bei geliehenen, nicht fest installierten Wohnwagen kann Versicherungsschutz bestehen – abhängig vom Tarif.
Unsere Tipps für einen sicheren Roadtrip
- Sicherer Stellplatz: Nutzen Sie offizielle Campingplätze und meiden Sie unbewachte, dunkle Rastplätze.
- Wertsachen zu Hause lassen: Lassen Sie Wertsachen zu Hause und bewahren Sie hochwertigen Hausrat (z. B. elektronische Geräte, IPad, IPhone) nicht sichtbar auf.
- Sicherung: Ein kleiner Alarmmelder an Tür oder Fenster schreckt Täter oft schon ab.
- Gas & Feuer: Seien Sie besonders vorsichtig beim Kochen mit Gas und vermeiden Sie offenes Kerzenlicht im Wagen.
Was tun im Schadensfall?
Sollte trotz aller Vorsicht etwas passieren:
- Fotos machen: Dokumentieren Sie den Schaden
- Polizei anrufen: Bei Diebstahl oder Raub ist eine Anzeige vor Ort wichtig.
- Meldung machen: Informieren Sie uns oder Ihren Vermittler zeitnah.
Fazit
Die richtige Absicherung sorgt für einen freien Kopf auf Reisen. Während die Hausratversicherung Ihr Gepäck hütet, sichert die Privathaftpflichtversicherung Sie bei kleinen Missgeschicken in der Unterkunft ab.
Maßgeblich für den genauen Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Schutz haben, hilft Ihnen ein Profi vor Ort gerne weiter. Nutzen Sie einfach unsere Vermittlersuche: https://www.haftpflichtkasse.de/service-kontakt/service/vermittler-finden/