28.08.2025

Verreisen mit Hund: Wie sieht der Versicherungsschutz in der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung aus?

Ob Ferienwohnung oder Hotel: Auch Ihr Hund darf mit in den Urlaub! Und falls dabei mal etwas zu Bruch geht, sind Sie mit der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse bestens abgesichert. Wir zeigen Ihnen, was alles abgedeckt ist!

Verreisen mit Hund: Wie sieht der Versicherungsschutz in der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse aus?

Der Urlaub steht vor der Tür und für viele Hundebesitzer heißt das: Koffer packen und gemeinsam mit dem Vierbeiner auf Reisen gehen. Doch was passiert, wenn der Hund im Hotelzimmer das Sofa zerkratzt oder in der Ferienwohnung ein Teppich beschädigt wird? Solche Missgeschicke sind schnell passiert. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wie die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung (THV) der Haftpflichtkasse in solchen Fällen schützt.

Mietsachschäden im Urlaub: Was ist versichert?

Die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse bietet umfassenden Schutz, auch auf Reisen. Besonders wichtig: Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen sind mitversichert. Das bedeutet konkret, dass Schäden an Dingen wie Türen, Wänden, Bodenbelägen oder fest verbautem Mobiliar in gemieteten Räumen, etwa Ferienwohnungen oder Hotelzimmern, unter den Versicherungsschutz fallen.

Doch es geht noch weiter: Auch bewegliche Einrichtungsgegenstände wie Tische, Stühle, Teppiche oder Dekorationsobjekte sind in der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert. Diese Erweiterung ist besonders wertvoll, denn viele Schäden im Urlaub entstehen gerade an diesen beweglichen Dingen.

Was zählt als Mietsachschaden?

Einige Beispiele, wann der Versicherungsschutz greift:

  • Der Hund springt vor Freude auf das Sofa im Ferienhaus und zerreißt dabei den Bezug.
  • Beim Toben kippt ein Stuhl um und beschädigt die Zimmertür.
  • Ein mitgebrachter Hund verkratzt den Parkettboden in der Ferienwohnung.

In all diesen Fällen springt die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse ein, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung.

Auch im Ausland abgesichert

Ein weiterer Pluspunkt: Der Versicherungsschutz gilt europaweit, auch bei Urlaubsreisen außerhalb Deutschlands. Darüber hinaus besteht bis zu fünf Jahre lang Versicherungsschutz auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten außerhalb Europas. So sind Hundebesitzer auch im Ausland vor finanziellen Folgen geschützt, sollte ihr Tier einen Schaden verursachen.

Fazit

Mit der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse sind Hundebesitzer auch auf Reisen gut abgesichert. Besonders im Urlaub, wenn Hund und Mensch gemeinsam neue Umgebungen entdecken, ist das Risiko kleiner Missgeschicke erhöht. Gut zu wissen, dass dann die Haftpflichtkasse einspringt, auch bei Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in gemieteten Räumen.

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