12.09.2019

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Mehr Eigenvorsorge: Staat schränkt Nothilfe ein

Starkregen und Hochwasser haben nach Schätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) allein im Jahr 2018 bundesweit zu Schäden von insgesamt 500 Millionen Euro an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben geführt. Über die Hälfte der Deutschen ist allerdings nicht dagegen versichert. Dazu kommt: Nach der Flut folgt kein öffentlicher Geldregen mehr. Die Politik fordert von den Bürgern mehr Eigenvorsorge. Sie sollen sich absichern – was sie meist auch problemlos können.

Es ist ein Ritual, das sich nach schweren Naturkatastrophen oft wiederholt: Sobald sich das Wasser zurückgezogen hat und das Ausmaß der Schäden sichtbar wird, stellen viele Betroffene fest, dass sie gegen Hochwasser oder Starkregen nicht versichert sind. Den Forderungen nach staatlichen Soforthilfen ist die Politik in der Vergangenheit zugunsten der Betroffenen meist gefolgt. Auf diesen Automatismus sollten die Menschen künftig aber nicht mehr vertrauen: Die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich vergangenes Jahr darauf, Hilfsgelder nur noch an jene auszuzahlen, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde.

Fluthilfe kostet den Staat Milliarden

Damit reagiert die Politik auf die steigenden Ausgaben für Nothilfen nach Überflutungen oder Starkregen-Ereignissen. Allein für die Beseitigung der Schäden nach der Flut 2013 zahlte der Bund nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bis Ende 2017 rund 3,4 Mrd. Euro aus. Das Geld floss überwiegend in den Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur, in die Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen sowie für die Beseitigung von Schäden an landwirtschaftlichen Flächen und kommunalem Eigentum. Daneben erhielten auch private Hausbesitzer finanzielle Hilfe. Doch diese Kosten will die öffentliche Hand nicht mehr der Allgemeinheit aufbürden – zumal das Risiko von Naturkatastrophen steigt. Laut Klimastudie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnten sich bis Ende dieses Jahrhunderts allein die Schäden durch Hochwasser verdoppeln, je nach unterstelltem Klimamodell sogar verdreifachen. Schon deshalb kommen auf die Länder zusätzliche Ausgaben für den Hochwasserschutz zu – für den Ausbau von Deichen und die Schaffung von Überflutungsflächen.

Mehr Eigenvorsorge erforderlich

Von den Bürgern verlangt die Politik daher mehr Eigenvorsorge. „Staatliche Hilfen dürfen und können kein Ersatz für einen eigenen Versicherungsschutz sein“, begründet die bayerische Landesregierung ihre Entscheidung, die Soforthilfen künftig nur noch in Härtefällen zu gewähren, berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Mit einer Elementarschadenversicherung – als Zusatzbaustein etwa zur Hausratversicherung – können sich die Versicherungsnehmer gegen erweiterte Naturgefahren wie Hochwasser, Überschwemmung durch Starkregen, Erdbeben oder Schneedruck absichern.

Damit die Menschen mehr Eigenvorsorge betreiben, haben die Bundesländer Informationskampagnen gestartet. Die Initiativen sollen die Bürger aufklären, wie sie sich gegen erweiterte Naturgefahren schützen können. Denn in Zukunft wird der Versicherungsschutz noch entscheidender, wenn Flüsse wieder über die Ufer treten oder Starkregen ganze Orte unter Wasser setzt. Ohne Police stehen dann viele Betroffene buchstäblich im Regen.

Hausrat Einfach Besser/ Einfach Komplett

Elementarschäden können individuell für einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 26,00 € (netto) eingeschlossen werden – inklusive Verzicht auf ZÜRS-Zonen.

Die 3 häufigsten Irrtümer bei Hochwasser

  1. Irrtum: Ich habe eine Gebäudeversicherung – ich brauch’ mich nicht kümmern.
    Die Wohngebäudeversicherung deckt viele Gefahren ab: Sie leistet bei Sturm, Blitz oder Hagel und zahlt, wenn ein Orkan das Dach abdeckt. Sie leistet allerdings nicht, wenn Dauerregen den Keller flutet. Dafür gibt es den erweiterten Naturgefahrenschutz, in der Fachsprache: die Elementarschadenversicherung. Diese gilt als Zusatzbaustein zur bestehenden Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung. Eigenheimbesitzer und Mieter sind damit auch vor Zerstörungen gefeit, die auf Überschwemmungen – auch durch Starkregen – zurückgehen.
  2. Irrtum: Mein Haus ist nicht gefährdet, ich wohne weit weg vom Wasser.
    Viele Menschen gehen davon aus, dass nur Häuser an Flüssen wie Elbe oder Rhein von Überschwemmungen betroffen sind. Ein Irrtum! Denn immer wieder kommt es zu großen Schäden abseits der großen Gewässer. Hausbesitzer in Berlin oder Münster bekamen das in den letzten Jahren zu spüren. Die Gleichung „fern vom Fluss = keine Gefahr” geht also nicht auf.
  3. Irrtum: Im Ernstfall wird mir der Staat helfen.
    In Sachen Hochwasserrisiko verlassen sich die Deutschen gerne auf Vater Staat. Die Vergangenheit gibt ihnen mit dieser Einschätzung auch scheinbar recht: Bei den letzten großen Hochwassern, 2002 und 2013, hat der Staat zahlreiche Schäden beglichen. 2017 folgte der Paradigmenwechsel. Die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich darauf, staatliche Soforthilfen grundsätzlich nur noch an jene auszuzahlen, die sich erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde. Betroffene müssen jetzt nachweisen, dass sie tatsächlich keinen Elementarschutz für ihr Gebäude bekommen konnten. Erst dann hilft der Staat.

Quelle: Die Versicherer, Verbraucherportal GDV

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