07.10.2022

Herbstzeit: Wozu sind Mieter und Eigentümer von Immobilien verpflichtet?

Wenn mit Herbstbeginn die Blätter abfallen und schließlich Straßen, Wälder und Parks mit Laub bedeckt sind, kommt es zu deutlich höheren Alltagsrisiken. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich als Eigentümer oder Mieter von Immobilien und Grundstücken gegen das erhöhte Gefahrenaufkommen schützen und welche Pflichten Sie im Rahmen der Verkehrssicherung zu beachten haben.

Verkehrssicherungspflicht - was bedeutet das?

Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen. Verkehrssicherungspflichten sind nicht gesetzlich geregelt, sie sind von der Rechtsprechung entwickelt worden.

Verkehrssicherungspflicht bedeutet, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die Pflicht hat, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer möglichst zu verhindern.

Wer ist verkehrssicherungspflichtig?

Verkehrssicherungspflichtig ist grundsätzlich, wer für den Bereich der Gefahrenquelle verantwortlich ist. Ob vor der eigenen Haustür, auf der Baustelle, in einem Hotel, im Restaurant oder im Büro – Geschäftsinhaber und Privatpersonen sind verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen für Gefahren zu treffen, die von ihrer Immobilie oder ihrem Grundstück ausgehen.

Welche Gefahren tragen gerade mit Beginn des Herbstes zu einem erhöhten Risiko bei?

Geh- und Radwege können mit Herbstbeginn schnell rutschig werden. Es bildet sich eine dichte Decke herabgefallener Blätter. Wenn diese nass wird, entsteht ein schmieriger Belag.

Haus- und Grundbesitzer sowie Mieter sollten also sicherstellen, dass Verkehrswege in der direkten Umgebung der Immobilie oder des Grundstücks regelmäßig vom Laub befreit werden. Gerade bei Rutschgefahr nach frostigen Nächten oder bei Regen sollte umgehend gekehrt werden.

Auch können Bäume im Herbst durch vermehrt auftretenden Wind eher Ast-Bruch erleiden. Zur Verkehrssicherungspflicht gehört auch die Gewährleistung der Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes. Daher sollten Bäume regelmäßig auf Totholz und möglichen Krankheitsbefall kontrolliert und wenn nötig zurückgeschnitten werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte ältere Bäume einmal jährlich unter die Lupe nehmen. Vor allem nach Naturereignissen wie z.B. Sturm, ist eine Kontrolle zu empfehlen.

Wie gesund ein Baum ist, erkennt man als Laie zum Beispiel an der Rinde oder an der Dichte der Blätter. Wenn Sie sich bei der Kontrolle ihrer Bäume unsicher fühlen oder sichtbare Schäden entdecken, sollten Sie am besten einen Fachmann zur Hilfe holen.

Welche sonstigen Gefahrenquellen gibt es, auch unabhängig von der Jahreszeit?

Die Verkehrssicherungspflicht kann etwa eine Grube auf der Baustelle betreffen, die wirkungsvoll gegen Sturzgefahr gesichert werden muss. Sie kann für die lose Treppenstufe gelten, die der Restaurantbetreiber dringend reparieren lassen sollte, damit niemand stolpert. Auf einer Glastür kann ein Aufkleber erforderlich sein, damit keiner dagegen läuft. Oder im Treppenhaus eines Mietshauses ist ein Warnschild aufzustellen, nachdem der Boden gewischt wurde.

Je nach Situation sind die Sicherheitsbestimmungen zahlreich. Sehr häufig entscheiden Gerichte vor allem aber einzelfallabhängig.

Warum lohnt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Ungeräumte Wege, defekte elektrische Anlagen oder ein herunterfallender Dachziegel: Selbst der gewissenhafteste Vermieter oder Grundstücksbesitzer kann nicht immer dafür garantieren, dass die Immobilie sich jederzeit in makellosem Zustand befindet. Damit Immobilienbesitz nicht zum unkalkulierbaren Risiko wird, schützt Sie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung[DF1] der Haftpflichtkasse vor Schäden, die durch bauliche Mängel oder Versäumnisse entstehen.

Wir prüfen, ob Sie haften, leisten Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen und wehren unbegründete Ansprüche ab (Passiver Rechtsschutz). Anfallende Verfahrenskosten werden von uns übernommen.

Für wen empfiehlt sich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Für Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer von:

  • Einfamilienhäuser
  • Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung
  • Zwei- und Mehrfamilienhäusern
  • Wohnblocks
  • unbebauten Grundstücken
  • Gewerbeobjekten
Sabrina Meyer

Sabrina Meyer
Als Cross Media- und Social Media-Managerin springt Sabrina spielend zwischen unseren Medien hin und her. Und findet für jede Geschichte den richtigen Kanal. Wenn sie nicht gerade schreibt, recherchiert oder Interviews führt, tüftelt sie garantiert an der nächsten Entdeckungstour rund um den Globus. Das mit Ihrer Wahlheimat Frankfurt am Main war Liebe auf den ersten Blick. „Ebbelwoi“ mag sie aber bis heute nicht - bei einer gebürtigen Fränkin ist da wohl auch Hopfen und Malz ;) verloren.

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