28.08.2025
Ein Einbruch in die Schiffskabine kann die Urlaubsstimmung schnell dämpfen. Gut zu wissen: Mit unserer Hausrat-Versicherung sind Sie weltweit geschützt, auch auf hoher See. Wir erklären, was versichert ist und wie Sie im Ernstfall richtig handeln.
Diebstahl aus der Schiffskabine: Was zahlt die Hausrat-Versicherung?
Ob Mittelmeer, Nordsee oder Karibik - Kreuzfahrten sind seit Jahren eine beliebte Reisemöglichkeit. Die schwimmenden Hotels bieten Komfort, Erholung und jede Menge Erlebnisse auf hoher See. Doch selbst in dieser besonderen Urlaubsumgebung kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen.
Fallbeispiel: Einbruch in die Schiffskabine
Sie begeben sich auf eine mehrtägige Schiffsreise. Nach einem Landausflug stellen Sie bei der Rückkehr fest: Die Kabinentür wurde gewaltsam aufgebrochen, und der Koffer samt Inhalt entwendet. Eine unangenehme Situation, doch es stellt sich die Frage: Ist dieser Diebstahl eigentlich über die Hausrat-Versicherung abgesichert?
Gute Nachrichten: Weltweiter Schutz mit der Hausrat-Versicherung
Ja! Mit unserer Hausrat-Versicherung besteht weltweiter Versicherungsschutz, auch auf Reisen. Konkret gilt: Für versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz gegen Schäden durch Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen. Vorausgesetzt, die Kabine war tatsächlich abgeschlossen, es liegen Einbruchspuren und ein nachweisbarer Diebstahl vor.
Die Entschädigung ist in solchen Fällen auf 2 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall begrenzt. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 € wären das also bis zu 2.000 €, die ersetzt werden können.
Besondere Wertsachen: Begrenzung beachten
Für bestimmte Wertgegenstände gilt eine gesonderte Entschädigungsgrenze. Dazu zählen:
- Bargeld, Kreditkarten, Schecks, Wertpapiere
- Schmuck, Edelmetalle
- Pelze, optische Geräte (z. B. Kameras, Ferngläser)
- Fahrausweise, Sparbücher
Für diese Sachen ist die Entschädigung auf maximal 500 € je Versicherungsfall begrenzt.
Unser Tipp: So sichern Sie sich optimal ab
- Wertsachen getrennt vom übrigen Gepäck aufbewahren, in einem Safe.
- Belege für Wertgegenstände mitführen, z. B. für Kamera oder Uhr, das erleichtert die Schadenregulierung.
- Die Kabine immer abschließen, auch bei kurzen Abwesenheiten, dies ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
- Schadensfall dokumentieren: Fotos vom Tatort, Polizeibericht an Bord oder im Hafen anfordern.
Fazit: Auch auf hoher See gut abgesichert
Die Hausrat-Versicherung der Haftpflichtkasse schützt nicht nur Zuhause, sondern auch auf Reisen. Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen ist versichert, und auch Wertsachen sind bis zu einem definierten Rahmen abgedeckt. So können unsere Kunden beruhigt in See stechen und wissen im Ernstfall, dass wir an ihrer Seite stehen.
Wenn Sie sich über die Produkte und Leistungen der Haftpflichtkasse in einem persönlichen und individuellen Beratungsgespräch mit einem Vermittler informieren möchten, nutzten Sie unsere Vermittlersuche. So können Sie sofort einen kompetenten Vertriebspartner der Haftpflichtkasse finden: https://www.haftpflichtkasse.de/service-kontakt/service/vermittler-finden/